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AGB

1. Geltung

Für die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Papier Ludwig
Großhandels GmbH & Co. KG gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbar ist.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur
Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Angebot, Vertragsschluss, Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch
unsere schriftliche Bestätigung oder durch entsprechende Lieferung
verbindlich. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aus der Grundlage
der jeweils gültigen Preislisten und Sonderpreislisten.
Sofern sich nach Auftragserteilung eine Änderung dieser Preise ergibt, sind
wir berechtigt, dem Käufer bei der Lieferung oder Leistung die geänderten
Preise in Rechnung zu stellen.
Mit Erscheinen eines neuen Kataloges, einer neuen Preisliste oder
Austauschblättern zur Preisliste werden die jeweiligen alten Preis ungültig.
Unsere Preise verstehen sich Netto-Kasse ab Lager bzw. ab Werk zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Lieferung, Gefahrenübergang

Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager bzw. ab Werk.
Unter einem Nettowarenwert von 44€ fällt eine Logistikpauschle in Höhe von
3,95€ netto an. Pro Auftrag berechnen wir eine geringe Umwelt- und
Servicepauschale in Höhe von 2,74€ netto. Die Pauschalen trägt der Käufer.
Ab einem Nettowarenwert von 44€ ist der Versand kostenfrei.
Bei Abholungen in unserem Fachmarkt entfallen die Pauschalen.
Versandweg und Mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer freien
Wahl überlassen. Verpackungskosten werden nur berechnet, soweit der
Käufer besondere, Mehraufwand verursachende Anforderungen stellt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unversichert versandt.
Mit ihrer Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch
mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerkes, geht die Gefahr auf den
Käufer über. Teillieferungen zur zügigen Abwicklung sind möglich.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.
Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit ist der Käufer berechtigt,
eine angemessene Nachfrist zu setzen, Ein Rücktrittsrecht besteht erst nach
Ablauf der Nachfrist. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter
Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder unserer
Erfüllungsgehilfen. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen,
behördlichen Eingriffen sowie sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen
sind wir berechtigt, die Lieferung und die Dauer der Behinderung
hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der
Käufer wird von uns unverzüglich über den Grund der Behinderung
unterrichtet.

4. Gewährleistung bei Mängelrügen

Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren auf ihre Eignung und
Zwecke zu prüfen. Mängelrügen können nur anerkannt werden, wenn der
Käufer die Ware unverzüglich mit ihrer Ankunft an dem vereinbarten
Bestimmungsort sorgfältig untersucht und uns die vermeintlichen Mängel
spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweisliche verborgene
Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich mitteilt.
Unterlässt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder
verbraucht gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten
wesentlichen Mangen, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht
nach dem Versand entstanden ist, leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der
Zahlungsverpflichtung des Käufers kostenlos Ersatz. Sollte eine
Ersatzlieferung nicht möglich sein, misslingen oder von uns oder nicht in
angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung
verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.

5. Zahlungen

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist jede Rechnung
zahlbar innerhalb von 14 Tagen Netto-Kasse.
Maßgeblich für die Frist ist das Rechnungsdatum, die Rechnung wird am Tage
der Lieferung, bzw. der Bereitstellung des versandfertigen Ware ausgestellt.
Sollten Umstände bekannt werden, die nach unserem kaufmännischen Ermessen
die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen,
so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten
oder die Leistung von vorheriger Zahlung (Nachnahme) abhängig zu machen. Werden solche
Umstände nach Auslieferung der Ware bekannt, ist die Kaufpreisforderung
sofort zur Zahlung fällig. Im Falle der Hereinnahme von Wechseln können
wir vom Käufer die Zahlung Zug um Zug gegen Rückgabe der
Wechselverlangen. Die Aufrechnung bestrittener Gegenforderungen und
die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sind unzulässig.

6. Fälligkeitszinsen, Zahlungsverzug

Bei Überschreitung des unter Nr. 5 eingeräumten Zahlungsziels von
längstens 30 Tagen seit Rechnungsdatum, werden Fälligkeitszinsen in Höhe
von 5% über dem Basiszinssatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
unberührt. Vor der vollständigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge
einschließlich Zinsen und etwaiger Kosten sind wir zu weiteren Lieferungen
auslaufenenden Verträgen nicht verpflichtet.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtlich uns
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen,
einschließlich Zinsen, sowie etwaiger Kosten und Spesen bezahlt sind. Bei
laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung unserer
Saldoforderung.
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß
geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern.
Äußergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherheitsübereignung
etc. sind jedoch unzulässig.
Mit der Annahme der Ware tritt der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung
unserer Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der in unserem
Eigentum stehenden Ware gegen seine Abnehmer erwachsenen
Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, bei in unserem
Miteigentum stehenden Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen
Wertes unserer Ware (Fakturawert). Dem Käufer ist die Einziehung der uns
abgetreten Forderungen sollange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen
uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser
Verlangen hat der Käufer und die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu
machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf
die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und an uns
abgetretene Forderungen sind uns vom Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
Überstiegt der Wert der uns abgetretenen Forderungen unserer Forderung
an den Käufer um ingesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlagen des
Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Käufer uns den Stand (Höhe,
Fälligkeit, etc.) der uns abgetretenen Forderung unter Vorlage einer
entsprechenden Aufstellung nachweist. Im Falle des Zahlungsverzuges
erlischt das Recht des Käufers auf den Besitz der gelieferten Waren,
ebenso das Recht der Weiterveräußerung, Verbindung oder Verarbeitung
mit anderen Sachen. Unter Ausnutzung des Zugangsrechtes kann die Ware
von uns beim Kunden abgeholt und durch freihändigen Verkauf anderweitig
verwertet werden. Entstanden Verluste oder Kosten hat der Käufer zu
tragen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz
unserer Gesellschaft, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag,
ist Wetzlar, wir können aber den Käufer nach unserer Wahl vor dem Gericht
seines eigenende Gerichtsstandes verklagen.

9. Vertragsverletzungen

Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich
weitergehende Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer
einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
unwirksam sein oder werden oder sollte sich in einem auf der Grundlage
dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossen Vertrag eine
Lücke herausstellen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Es soll viel mehr in soweit eine Reglung gelten, die im
Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was die
vertragsschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und
Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern Sie diesen Punkt
bedacht hätten.

Papier Ludwig
Großhandels GmbH & Co.KG

Industriestraße 9
35580 Wetzlar

Tel.: 06441 / 9112-0
Fax: 06441 / 9112-20
info@palu-wetzlar.de